
In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 – 2028 statt. Eine Schöffin/ein Schöffe ist eine bei Gericht ehrenamtlich eingesetzte Person, die zusammen mit der Richterin/dem Richter die Tat des Angeklagten beurteilt und das Ausmaß der Strafe festlegt.
Bei dieser Wahl sind durch die Ortsgemeinden und die Städte eine vorgeschriebene Anzahl an Schöffinen/ Schöffen dem Amtsgericht zu benennen. Gemessen an der Einwohnerzahl hat die Ortsgemeinde Kölbingen eine Person vorzuschlagen.
Hierzu wird in den kommunalen Gremien per Wahl über die Aufnahme Bewerberin/eines Bewerbers in die Vorschlagsliste der Kommune entschieden.
Sollten Sie an einem Schöffenamt interessiert sein, können schon jetzt weitergehende Informationen unter www.schoeffenwahl2023.de eingeholt werden. Auf dieser Homepage ist auch ein Bewerbungsformular zur Aufnahme auf die Schöffenliste zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe des Formulars können Sie sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste bewerben.
Das ausgefüllte Formular kann entweder direkt bei mir (Ortsbürgermeister Frank Schäfer, Hauptstr. 66, Kölbingen) oder per Abgabe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Zentralabteilung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg (alternativ per Mail an keller.c@vg-westerburg.de ) eingereicht werden.