
Der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf wird voraussichtlich bis zum 14.02.2021 verlängert.
Das Land bitten mich, Sie darüber zu informieren, dass die Regelung zum Kinderkrankengeld erweitert wurde. Die Inanspruchnahme ist auch dann möglich, wenn das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung, die Einrichtung nicht besucht. Die Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten die Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend uns eine Musterbescheinigung zur Verfügung gestellt, die Sie sich bei Bedarf abholen können.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Bleiben Sie gesund!