Am Freitag, 06.02.2015, 20:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Kölbingen, Hauptstr. 46 eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Kölbingen statt. Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kölbingen werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht-öffentlich. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigten Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
TAGESORDNUNG :
- Wahl des Jagdvorstandes
- Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft
- Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den Jagdvorstand
- Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde
- Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Befugnis zur Verpachtung des Jagdbezirkes auf die Gemeinde
- Verschiedenes
Kölbingen, den 12.01.2015
Frank Schäfer, Ortsbürgermeister